
Verschärfte Quarantänevorschriften in Aserbaidschan ab 1. September

Ab dem 1. September sind COVID-19-Pässe für alle Personen über 18 Jahre erforderlich, die in Aserbaidschan öffentliche Gaststätten, Hotels und große Einkaufszentren betreten wollen.
Darüber hinaus werden COVID-19-Pässe für alle Personen über 18 Jahren verlangt, die an höheren und weiterführenden beruflichen Bildungseinrichtungen studieren.
Der im vergangenen Monat von Premierminister Ali Asadov unterzeichnete Beschluss tritt am 1. September in Kraft.
Der Beschluss sieht außerdem vor, dass ab dem 1. September dieses Jahres mindestens 80 Prozent der Staatsbediensteten, alle medizinischen und pharmazeutischen Einrichtungen sowie alle wissenschaftlichen und Bildungseinrichtungen (unabhängig von der Art des Beschäftigungsverhältnisses oder des Vertrags) die erste Dosis eines COVID-19-Impfstoffs erhalten. Ab dem 1. Oktober ist die zweite Dosis oder eine Bescheinigung über die Immunität gegen COVID-19 erforderlich.
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