
Aserbaidschan: Journalist Afgan Mukhtarli zu sechs Jahren Haft verurteilt

Am 12. Januar verurteilte das Bezirksgericht der nordaserbaidschanischen Stadt Balakan den Journalisten Afgan Mukhtarli zu sechs Jahren Haft. Nach offizieller Darstellung ist Mukhtarli am 29. Mai letzten Jahres auf dem Territorium der Stadt Balakan von Beamten des Staatlichen Grenzdienstes festgenommen worden, als er versucht habe, die Staatsgrenze illegal zu überqueren. Bei der Festnahme habe Mukhtarli Widerstand geleistet. Bei der Durchsuchung sei bei ihm eine große Geldsumme (in Höhe von 10 000 Euro — Anm. d. Red.) gefunden worden. Daraufhin wurde ein Strafverfahren gegen ihn eingeleitet, das sich im Einzelnen auf die Artikel 318 (illegaler Grenzübertritt), 206 (Schmuggel) und 315.2 (Widerstand oder Anwendung von Gewalt gegen behördliche Vertreter) des Strafgesetzbuches von Aserbaidschan bezieht.
Laut anderen Quellen ist der Journalist am 29. Mai im Zentrum von Tiflis von unbekannten Personen entführt und dann heimlich nach Aserbaidschan überführt worden. Mukhtarli selbst behauptet, die Beamten der Kriminalpolizei Georgiens hätten dabei mit den Strafverfolgungsbehörden Aserbaidschans gemeinsam gehandelt. Der georgische Innenminister Georgij Mhebrischwili hatte die Vorwürfe bestritten und eine Beteiligung der georgischen Sicherheitsbehörden an diesem Zwischenfall ausgeschlossen.
In seiner Erklärung vom 12. Januar 2018 kritisierte der OSZE-Medienbeauftragte Harlem Desir die Situation von Journalisten und die eingeschränkte Medienfreiheit in Aserbaidschan, unter anderem mit Hinblick auf das Gerichtsurteil gegen Afgan Mukhtarli. Ein hochrangiger Beamte des Präsidialamts, Ali Hasanov, wies die Vorwürfe Desirs zurück und rief ihn dazu auf, Aserbaidschan nicht "tendenziös" zu behandeln.
Siehe auch


Wöchentlicher Bericht zur militärischen Lage in den Ländern des Südkaukasus (14.-20. April)

Armenien und Iran führen historische gemeinsame Militärübungen inmitten sich verändernder regionaler Dynamik durch

Neues trilaterales Format in Tiflis ins Leben gerufen

Paschinjan antwortet Oppositionsführern, lehnt Wiederbelebung der Bergkarabach-Bewegung und Verfassungsänderungen ab
