
UN-Generalversammlung fordert Rückkehr der georgischen Binnenvertriebenen

Die UN-Generalversammlung verabschiedete eine weitere Resolution über die Lage der georgischen Binnenvertriebenen aus Abchasien und Südossetien, berichtet EADaily. Im Dokument wird die besondere Sorge um die humanitäre Lage zum Ausdruck gebracht, die durch den bewaffneten Konflikt im August 2008 und die erneute Zwangsumsiedlung von Teilen der Zivilbevölkerung entstanden sei. In der Resolution heißt es, die Generalversammlung der UN erkenne das Rückkehrrecht aller Binnenvertriebenen, Flüchtlinge und ihrer Nachkommen unabhängig von ihrer ethnischen Herkunft an, in ihre Häuser im gesamten georgischen Territorium, darunter Abchasien und die Zchinwali-Region/Südossetien, zurückzukehren.
Für die Resolution stimmten 81 Länder, 16 Staaten dagegen und 62 weitere enthielten sich. 34 Staaten hatten an der Abstimmung nicht teilgenommen. Unter denjenigen, die gegen die Resolution stimmten, finden sich unter anderem Russland, Armenien, Belarus, Nordkorea und Kuba.
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