Anti-Korruptionsgericht nimmt Verfahren gegen Armeniens Ex-Präsidenten wieder auf

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Das armenische Anti-Korruptionsberufungsgericht hat zugunsten der Generalstaatsanwaltschaft entschieden und den Freispruch des ehemaligen Präsidenten Sersch Sargsjan und anderer Personen in einem aufsehenerregenden Veruntreuungsfall aufgehoben. Der Fall wird nun erneut verhandelt.

Die Berufung richtete sich gegen ein Urteil der ersten Instanz, das Sargsjan und seine Mitangeklagten von strafrechtlichen Vorwürfen freigesprochen hatte. Mit der Berufungsentscheidung werden die Gerichtsverfahren wieder aufgenommen.

Die Anklage bezieht sich auf Vorwürfe, dass Sargsyan und mehrere ehemalige Beamte zusammen mit dem Geschäftsmann Barsegh Beglaryan zwischen dem 25. Januar und dem 7. Februar 2013 fast 489 Millionen Dram (ca. 1,2 Millionen US-Dollar) an staatlichen Geldern veruntreut haben sollen. Die Gelder stammten aus dem Reservefonds der Regierung und waren für ein Dieselkraftstoff-Subventionsprogramm zugunsten des armenischen Agrarsektors vorgesehen.

Der Anklageschrift zufolge war Sargsyan, der von 2008 bis 2018 als dritter Präsident Armeniens amtierte, der Hauptorganisator des Betrugs. Er soll die Veruntreuung mit Hilfe des ehemaligen Landwirtschaftsministers Sergo Karapetyan (mittlerweile verstorben), des ehemaligen stellvertretenden Ministers Samvel Galstyan und des ehemaligen Ministers Gevorg Harutyunyan ermöglicht haben, alles auf Drängen von Beglaryan, dem Eigentümer des Kraftstoffunternehmens Flash.

Sargsyan hat alle Vorwürfe zurückgewiesen und die Anklage als politisch motiviert bezeichnet. Seine Anwälte haben den Fall wiederholt als Versuch bezeichnet, den ehemaligen Präsidenten zu diskreditieren.

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